LehrSnack: Rechtliche Implikationen generativer KI in Lehre, Studium und Prüfung


Termin Details


KI verfügt über keine Rechtspersönlichkeit. Es können kaum Rechte und Pflichten zuerkannt werden. KI wird von den zurzeit geltenden Gesetzen kaum erfasst. Die gegenwärtigen Gesetzesvorhaben der EU, wie die KI-VO, die KI-Haftungsrichtlinie werden dies ändern.

Generative KI wird von Studierenden zur Anfertigung von Studienleistungen sowie von Lehrenden zur Aufgabenerstellung verwendet. Auch kann generative KI in Prüfungen als zulässiges oder unzulässiges Hilfsmittel Verwendung finden. Kürzlich hat das VG München dazu entschieden.

In diesem LehrSnack werden wir uns auf folgende Fragen fokussieren:
– Welche Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind möglicherweise bei der Weiterverwendung von KI-generieten Inhalten zu beachten?
– Was folgt aus den EU-Gesetzesvorhaben für Lehrende und Studierende als Nutzer:innen von KI-Systemen?
– Und was sind die prüfungsrechtlichen Herausforderungen in Zeiten von KI-Generatoren?
– Liegt bei KI-Inhalten noch eine eigenständig vom Prüfling erbrachte Leistung vor?
– Kann der Nachweis einer Täuschung bei schriftlichen Prüfungsarbeiten gelingen?
– Wie aussagekräftig sind KI-Detektoren?

Referentin ist Janine Horn, ELAN e.V.